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Ein Ökokonto für Wörthsee

Erstveröffentlichung: 23.5.2021

Ein Ökokonto ist ...

 

... in aller Kürze, die Bezeichnung für bevorratend angelegte ökologische Verbesserungsmaßnahmen, die zukünftig konkreten ökologisch auszugleichenden Bauprojekten zugeschrieben werden können, wenn dies nötig ist.

 

Das Bundesnaturschutzgesetz und das Baurecht fordern schon seit Langem unter dem Stichwort "Eingriffsregelungen", dass manche baulichen Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden müssen. Lange musste dies wegen gesetzlicher Bestimmungen 1:1 in der Weise geschehen, dass ein ausgleichspflichtiger Bauherr sich auch um die Beschaffung und Gestaltung der Ausgleichsflächen zu kümmern hatte – oft ein schwieriges Unterfangen. Es kann auch zu einem unkoordinierten Ausgleichs-Fleckerlteppich führen, wenn in einer Gemeinde im Lauf einiger Jahre z. B. zwei private Bauherren 1.300 qm und 1.800 qm und die Gemeinde selbst als Bauherr einmal 2.100 qm und einmal 2.400 qm auszugleichen haben und das alles unabhängig voneinander geplant und vollzogen wird.

 

Mit der Einführung von Ökokonten wird dies flexibilisiert und in mancherlei Hinsicht vereinfacht. Sie sind seit 1998 im Bundes-Baurecht dadurch angelegt, dass die 1:1-Zuordnung zwischen baulichem Eingriff und Ausgleich hierfür teilweise aufgehoben ist, nämlich hinsichtlich Anlass, Personen und Örtlichkeiten. Es ist nun zulässig, Flächen auf Vorrat ohne konkreten Anlass ökologisch zu verbessern und diese vorab aufgewerteten Flächen später ganz oder portionsweise auszugleichenden Bauprojekten zuzuschreiben.

 

Im obigen Beispiel: Eine Gemeinde kann drei Hektar (30.000 qm) Landwirtschaftsfläche erwerben (wenn sie sie nicht schon hat) und diese ökologisch aufwerten, indem sie nicht mehr intensiv landwirtschaftlich genutzt werden, sondern mit Hecken, Bäumen oder einer Wildwiese bepflanzt werden. Das entspricht der Schaffung und Befüllung eines Ökokontos. Im Laufe der Zeit können dann Tranchen dieser drei Hektar einzelnen Bauprojekten zugeschrieben werden, etwa den oben genannten Ausgleichsflächenbedürfnissen der privaten Bauherren und der Gemeinde selbst (in Summe 7.600 qm). Damit wird das Ökokonto belastet und läuft allmählich leer.

 

Ausdrücklich vorgesehen ist, dass Bauherr und der Ökokonto-Inhaber nicht die gleiche Person sein müssen. Ausgleichspflichtige Bauherren – im obigen Beispiel die privaten Bauherren – können sich eine Ausgleichsflächen von einem anderen Ökokonto-Inhaber – im obigen Beispiel die Gemeinde – zuschreiben lassen, was dann wieder durch Geld der Parteien untereinander ausgeglichen werden kann, der Bauherr "kauft" sich die Zuschreibeberechtigung vom Ökokontoinhaber. Wenn die Flächen des Ökokontos vollständig zugeschrieben sind, steht das Konto auf 0 und es sind aus diesem Konto keine weiteren Zuschreibungen möglich.

 


Website zum Ökoflächenkataster
des Bayerischen Landesamtes für Umwelt

Das Anlegen des Ökokontos und dann die Zuschreibung seiner Flächen zu ausgleichspflichtigen Maßnahmen erfolgt unter Aufsicht der Naturschutzbehörden. Es gibt ein amtlich geführtes Ökokontokataster. Die Flächenzuschreibung aus Ökokonten wird grundbuchlich abgesichert.

 

Es ist klar, dass auf diese Weise ökologisch abgestimmter und damit sinnvoller geplant werden kann. Es kann ein Biotopvebund geschaffen werden, der andernfalls mit einem Fleckerlteppich nicht entstehen würde. Im obigen Beispiel würden für das Öko-Konto einmal drei Hektar ökologisch beplant und gestaltet werden, anstatt jeweils einzeln die vielen viel kleineren Teilflächen. Ein Vorteil ist auch, dass der Ausgleich erfolgt lange bevor der auszugleichende Eingriff stattfindet. Eine Kritik am Ausgleichssystem überhaupt ist, dass die zuständigen Behörden mit der Überwachung überfordert sind, so dass die Realisierung von Ausgleichen manchmal schlicht nicht stattfindet. Soweit Ökokonten die Einrichtung von Ausgleichsflächen vereinfachen, weil der ausgleichspflichtige Bauherr "nur Geld" zahlen muss, können sie dann vielleicht auch der unzureichenden Realisierung von Ausgleichsflächen abhelfen.

 

Es gibt aber auch Kritik an Öko-Konten. Die räumliche Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich dafür kann dazu führen, dass der Ausgleich nicht da stattfindet, wo er dringend nötig wäre. Es können „Mitnahmeeffekte“ eintreten, und die Passgenauheit des unabhängig geplanten Ausgleichs zum auszugleichenden Eingriff kann nicht perfekt sein. Es wird auch allgemein die Kommerzialisierung der ökologischen Aufwertung von Flächen bemängelt, wobei hier nicht klar ist, warum es ökologisch schlechter sein soll, fremdgeplante Ausgleichsflächen aus einem Teil eines vorher eingerichteten Ökokontos "einzukaufen" anstatt sie zukünftig selber zu planen.

 

Und was hat das mit Wörthsee zu tun?

 

Mindestens zweierlei:

 

Zum einen: Die Gemeinde Wörthsee hat beschlossen, wenigstens zwei der 13 Hektar ihrer Grundstücke am Ziegelstadel - der liegt unmittelbar nördlich des Autobahnanschlusses Wörthsee - ökologisch aufzuwerten und als Ökokonto einzurichten. Sie können dann für die schon fälligen und für zukünftig nötige Ausgleiche verendet werden. Bisher sind diese Flächen landwirtschaftlich genutzt. Aus dem Gemeinderat gibt es auch Stimmen, weit mehr als die zwei Hektar ökologisch aufzuwerten. Dies alles ist in der Planung. Fachlich begleitet wird die Planung vom Büro Terrabiota aus Starnberg, namerntlich Herrn Christian Ufer, Diplomingenieur, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner. Am Montag, 21. Juni 2021, findet eine Gemeinderatssitzung statt, in der die Themattik diskutiert wird und in der auch die Fachplaner teilnehmen werden.

 


Ökokonto am Günteringerfeldbach:
Seit Jahren Sträucher und Wiese statt Acker

Und zum anderen: Vor ca. 15 Jahren hat ein Landwirt in Wörthsee ein Ökokonto eingerichtet. Es ist eine etwa 1,1 ha große Fläche am Günteringerfeldbach etwa ein Kilometer südlich Steinebachs. Sie war bis 2006 ein landwirtschaftlich normal genutzter Acker und wurde dann aus der intensiven Bewirtschaftung herausgenommen, als Magerwiese angelegt und seitdem als solche gepflegt. Teile davon werden dem Ausgleich des Vollsortimenters am Teilsrain zugeschrieben.

 

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