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Neubau des Wasserwacht-Gebäudes in Wörthsee

Erstveröffentlichung: 13.4.2021

Im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom  25. Januar 2021 (Protokoll dazu, dort 6.1) wurde der Antrag der Wasserwacht Wörthsee, am bisherigen Standort ein neues Gebäude errichten zu dürfen, mehrheitlich angenommen. Elf Gemeinderäte stimmten für den Antrag, die drei von Wörthsee Aktiv, zwei der Freien Wähler und einer der CSU stimmten dagegen.

Die aus dem Gemeinderat heraus beantragte Errichtung eines Phantomgerüsts, um die geplante Gebäudegröße und die Geländevereinnahmung dadurch real wahrnehmen zu können, wurde mit der gleichen Stimmverteilung abgelehnt.

Das Bauvorhaben


Rot-schwarz in etwa Lage und Kontur des geplanten
Neubaus

Das Gebäude soll ein Obergeschoss haben, acht Meter breit und 16 Meter lang werden und an der Nordwand längs eines Teils seiner Länge noch ein bis zur nördlichen Grundstücksgrenze reichendes Lager haben, so dass es in diesem Bereich elf Meter breit ist. Die Breite des Gebäudes lässt im Gebäude die Einrichtung zweier nebeneinander liegender Wasserliegeplätze für zwei Motorboote der Wasserwacht zu. Es entfällt dadurch die Notwendigkeit des Rangierens. Im Parterre wird auch ein öffentliches WC eingerichtet.

Im Obergeschoss liegen im rückwärtigen Gebäudeteil (zur Straße hin) sanitäre Einrichtungen und Funktionsräume. Die Seeseite des Gebäudes nimmt ein sich über die Gebäudebreite erstreckender Gemeinschaftsraum ein, vor dem noch ein zwei Meter breiter Balkon liegt.

Ein Steg der Wasserwacht wird sich in Verlängerung der Südwand ca. 15 Meter ins Wasser erstrecken. Jedenfalls wenn die Wasserwacht keinen Dienst hat, soll er auch der Öffentlichkeit zugänglich sein. Da das Gebäude deutlich breiter (elf Meter weg von der nördlichen Grundstücksgrenze) als das bisherige (sieben Meter) wird, verengt sich dementsprechend der öffentliche Seezugang längs der südlichen Grundstücksgrenze um etwa vier Meter so weit, dass davon fast nichts übrig bleibt.

Die Baukosten werden auf 600.000 € geschätzt. Der Landkreis soll 350.000 € übernehmen. Weitere Beiträge kommen von den Anliegergemeinden des Wörthsees, vom Freistaat und vom Roten Kreuz, der Dachorganisation der Wasserwacht.

Hintergrund, Argumente, Kosten


Die aufgegebene Station an der Oberndorfer Wiese

Die Wasserrettung allgemein ist gemäß dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz eine öffentliche Aufgabe (Art. 1), die die jeweils betroffenen Landkreise zu versehen haben (Art. 5, 18). Zunächst muss hierfür natürlich die man- und woman-power vorhanden sein. Es umfasst aber auch die Bereitstellung von Gerätschaften, Fahrzeugen und Gebäuden (Art. 7). Grundsätzlich haben deshalb Landkreise und Gemeinden allen Grund dankbar zu sein, wenn sich ehrenamtlich tätige Personen beispielsweise als Bergwacht oder Wasserwacht zusammenfinden, um diese Aufgaben wahrzunehmen, und sie müssen diese dabei unterstützen.

Die Wasserrettung am Wörthsee wurde bis 2017 von den Wasserwachten der Anliegergemeinden Inning und Wörthsee gemeinsam wahrgenommen. Die Inninger Wasserwacht hatte bis 2017 ihren Stützpunkt am südlichen Steg der Oberndorfer Wiese. Das Holzgebäude dort ist allerdings marode und wird nicht mehr benutzt. Dementsprechend hat die Wasserwacht Wörthsee einen erweiterten Aufgabenkreis. Einhellig ist der Gemeinderat der Auffassung, dass das derzeitiges Gebäude beim Wörthseer Rathaus in die Jahre gekommen ist. Es ist nicht heizbar und innen feucht. Ein Neubau wird als sinnvoll angesehen.

Die geplante Breite des Gebäudes sieht die Wasserwacht als notwendig an, weil zwei im Gebäude nebeneinanderliegende Wasserliegeplätze für Einsatzfahrzeuge notwendig seien, damit man ohne Rangiererei schnell ausrücken könne. Die Kritiker bedauern vor allem, dass wegen der geplanten Gebäudebreite der öffentliche Seezugang an dieser Stelle fast völlig verbaut wird. Das Argument der vermiedenen Rangiererei sei ein Luxusargument. Die Rangiererei könne auch anders vermieden werden, etwa durch einmaliges Anhängen eines der Fahrzeuge zu Dienstbeginn außen am Steg. Schmalere Planungen seien möglich und der fast vollständige Verbau des öffentlichen Seezugangs deshalb unverhältnismäßig, gerade auch weil der Wörthsee ja sowieso extrem schlecht für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Gefragt wird auch, ob der Standort als solcher sinnvoll ist, denn er liegt abseits der großen Badeplätze Birkenweg, Rossschwemme und Oberndorfer Wiese. Die Einrichtung eines "öffentlichen WCs in Premiumlage" - am Seeufer - wird als nicht sinnvoll angesehen. Das könne man auch am 100 Meter landeinwärts liegenden Parkplatz einrichten.

Zum Vergleich: Das jetzige Gebäude ist ca. sieben Meter breit, grenzt unmittelbar an das nördliche Grundstück an und lässt an der Südseite einen etwa fünf Meter breiten Uferstreifen als Seezugang frei, der hauptsächlich von Einheimischen genutzt wird. Das aufgegebene Gebäude an der Oberndorfer Wiese ist ca. elf Meter breit und in Richtung weg vom See neun Meter "lang". Das Gebäude der Wasserwacht in Stegen am Ammerseee ist ca. 14 Meter breit und acht Meter lang. Keines hat ein Obergeschoss.

Vorgeschichte


Die Station am Ammersee in Stegen

Die Frage des Neubaus wurde auf eine Vorlage der Wasserwacht hin im Gemeinderat erstmals Anfang 2018 diskutiert. Damals wurde ein längerer, aber schmälerer Bau vorgeschlagen (6,60*26,65m), der auch teilweise zweistöckig geplant war. Die Planung wurde mehrheitlich als überdimensioniert angesehen. Zu ein em förmlichen Bauantrag und Beschlussfassung dazu kam es nicht.

Im Dezember 2018 legte die Wasserwacht geänderte Planungen vor. Der Gebäudegrundriss entsprach weitgehend dem heute genehmigten. Der Steg führte von der Gebäudemitte ins Wasser hinaus. Auch diese Planung wurde ohne Ausgleichsmaßnahmen als den öffentlichen Seezugang zu stark einschränkend angesehen, da von dem jetzt ca. fünf Meter breitebn Uferstück fast nichts übrig bliebe. Die Planung wurde in nicht-öffentlicher Sitzung im Januar 2019 abgelehnt. Es sollten Gespräche mit dem Seeeigentümer Graf Törring und dem südlichen Nachbarn wegen Ausgleich für den sonst eingeschränkten Seezugang für die Öffentlichkeit geführt werden. Mit dem südlichen Grundstückseigentümer konnte keine Einigung gefunden werden, die die Verkleinerung des öffentlichen Zugangs wegen des Neubaus beseitigt hätte.

Im Oktober 2020 wurde die zweite Planung aus 2018 weitgehend unverändert als Bauantrag eingereicht. Es kam dann zu verschiedenen Gesprächen. Im November wurde der Bauantrag zurückgeztogen, im Januar 2021 erneut eingereicht und dann genehmigt.

 

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