Mitten in Wörthsee

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Photovoltaik ("PV") in Wörthsee

Erstveröffentlichung: 18.7.2021


Bild einer Photovoltaikanlage

In der Gemeinderatssitzung vom 14. Juli 2021 stellten drei Referenten in zwei Präsentationen Aspekte von Photovoltaikanlagen („PV-Anlagen“) dar.

Die erste Präsentation widmete sich eher wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten und wurde gemeinsam von Herrn Jan Hoppenstedt, Geschäftsführer der Stadtwerke Fürstenfeldbruck, und Herrn Sienz-Widmann, ein Ökolandwirt in Etterschlag, gehalten. Die zweite widmete sich auch Realisierungsaspekten und wurde von Herrn Sing, Inhaber des Ingenieurbüro Sing in Landsberg am Lech, gehalten.

Die Interessen der Anwesenden sind die folgenden:

  • Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck betreiben schon PV-Anlagen und wollen weitere errichten und in ihr Energieangebot übernehmen. Insoweit beschreiben sie sich als fairen Investor, der Anlagen auf eigene Kosten errichtet und dann betreibt. Hierfür brauchen sie faktisch geeignete Flächen und dafür die geeigneten Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der zuständigen Gemeinden.
  • Herr Sienz-Widmann ist ein in Etterschlag wohnender Öko-Landwirt, der entweder Flächen gegen Pacht für die Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung stellen kann oder vielleicht selbst eine PV-Anlage errichten will.
  • Herr Sing ist Inhaber des in Landsberg ansässigen Ingenieurbüro Sing, das auf erneuerbare Energien und insbesondere die Planung und Betreuung des Betriebs von PV- und Windkraftanlagen spezialisiert ist. Ein prominentes seiner Projekte sind die vier Windräder, die die Gemeinde Berg im Waldgebiet "Waldhauser Gräben" östlich der Garmischer Autobahn gebaut hat ("Bürgerwind Berg").
  • Die Gemeinde Wörthsee ist Eigentümer des Grundstücks am Ziegelstadel, von dem man bis zu acht Hektar für PV-Anlagen nützen kann. Außerdem ist sie für die Erstellung geeigneter Flächennutzungspläne und Bebauungspläne zuständig.

Zusammenfassend aus den Präsentationen zunächst Zahlen.

  • Pro Hektar kann man mit einer Leistung von etwa 1 MWp (Megawatt peak) rechnen.
  • Einen Hektar Grund für Photovoltaikanlagen zu pachten kostet derzeit zwischen 2.200 und 3.000 € im Jahr.
  • Damit Investitionen sich amortisieren können, müssen Laufzeiten der Anlagen und dementsprechend Pacht- bzw. Belegungszeiten für Grund von mindestens 20 Jahren angesetzt werden.
  • Beim Bau neben Autobahnen muss wegen Weisungen des Bundesverkehrsministeriums ein Anbauverbot von 40 m weg von der Autobahn berücksichtigt werden, das auch für PV-Anlagen gilt.
  • Die Wirtschaftlichkeit beginnt bei Flächengrößen von 4 ha. Der Trend geht zu größeren Anlagen von 10 oder 20 ha.
  • Als Vergütung für eingespeiste Energie können derzeit 4.5 - 5 Ct/kWh erwartet werden.
  • Ein Aspekt der Wirtschaftlichkeit ist, wie weit entfernt von der PV-Anlage der nächste Einspeisepunkt ins Netz ist, also wie viel Leitungsweg für den Netzanschluss gebaut werden muss.
  • Auch die Errichtung von PV-Anlagen muss ökologisch ausgeglichen werden. Da aber der Bodenversiegelungsgrad effektiv gering ist, sind die Ausgleichsflächen wesentlich kleiner als die der PV-Anlage selbst, vielleicht 10% davon. PV-Anlagen werden in der Regel eingegrünt, also von einem Saum aus Buschwerk umfangen, damit sie optisch weniger auffällig sind. Es dient auch dem ökologischen Ausgleich.
  • Wörthsee mit all seinen Ortsteilen verbraucht derzeit etwa 15 Mio kWh Energie pro Jahr. Schon installiert sind Kleinsolaranlagen mit einer Gesamtleistung von 2,7 MW. Um den gesamten derzeitigen Wörthseer Bedarf photovoltaisch zu decken, wären weitere 14 MW nötig.

Zur Erläuterung: 1 ha (Hektar) = 10.000 qm = 100m * 100m, das gut 1.3-fache eines Fußballfeldes. „Watt“ (W) ist die physikalische Einheit für die pro Zeit gewonnene oder verbrauchte Energie, was in der Physik als Leistung bezeichnet wird. 1 Kilowatt (kW) = 1.000 Watt. 1 Megawatt (MW) = 1.000.000 Watt. Ein kleiner Haarfön verbraucht 500 W. Für PV-Anlagen gilt, dass die Leistung umso höher ist, je höher die Fläche der PV-Anlage ist, weil dann mehr Paneele installiert werden können. "MWp" steht für "Megawatt peak" und bezeichnet für PV-Anlagen die unter Testbedingungen entnehmbare Leistung (*). Real ist sie anders und meist niedriger. "Wattstunde" (Wh) ist eine Maßeinheit für die tatsächlich gewonnene oder verbrauchte Energie. 1 Kilowattstunde (kWh) = 1.000 Wh. Die gewonnene Energie steigt mit der Fläche und mit der Zeit. Umrechnung in Joule: 1 kWh = 3,6 MJ. In der Physik werden die Leistung mit "P" (für "power"), die Energie mit "E" (für "energy") und die Zeit mit "t" (für "time") symbolisiert und es gilt E = P * t.

Die Herren Hoppenstedt und Sienz-Widmann stellen drei technisch geeigneten Areale für PV-Anlagen vor:


Ungefährer Lageplan geeigneter Areale
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  1. Das erste ist ein mehr oder minder großer Teil der gemeindlichen Flächen am Ziegelstadel, siehe 1a und 1b in der nebenstehenden Grafik. Bis zu 8 ha davon könne man für PV-Anlagen nützen. Weniger als vier wäre wirtschaftlich kaum sinnvoll. Das Areal 1a in der Karte entspricht einer Fläche von ca. 4 ha. Zusammen mit 1b sind es ca. 8 ha.
  2. Das zweite sind Flächen, über die Herr Sienz-Widmann verfügen kann. Es sind ca. 11 ha unmittelbar nördlich der A96 halbwegs zwischen der Autobahnanschluss und Etterschlag, siehe 2 in der nebenstehenden Grafik.
  3. Auch das dritte Areal sind Flächen, über die Herr Sienz-Widmann verfügen kann. Letztlich liegen sie nahe dem zweiten Areal, nur auf der anderen Seite der Autobahn, also südlich davon, siehe 3 in der nebenstehenden Grafik. Es sind ca. 5 ha.

Herr Sing stellt Realisierungserfahrungen dar.

Der Realisierungszeitraum für PV-Anlagen sei ab Beschlussfassung, dass man es will, ca. eineinhalb Jahre.

Photovoltaikanlagen, die innerhalb eines 200-Meter-Korridors längs Autobahnen gebaut werden, seien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz förderungsfähig.

Auch PV-Anlagen sind ästhetisch umstritten. Die Akzeptanz steigt, wenn Bürger, die das wollen, wirtschaftlich in die Realisierung eingebunden werden, etwa als Anteilseigner einer realisierenden Gesellschaft, etwa einer KG.

Nach Windrädern befragt erläutert er, dass sie energetisch wesentlich effektiver als PV-Anlagen seien. In unserer Gegend müssen sie sehr hoch gebaut werden, um ungestörten Wind einfangen zu können. Die untere Spitze des unteren Rotorblatts müsse mindestens 80 m über dem Boden liegen. Sie sind deshalb in der Regel nicht durchsetzbar.

Herrn Sings Vorschläge für das weitere Vorgehen sind:

  • Abstimmung im Gemeinderat zur Flächenausweisung und -sicherung
  • Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan, Bearbeitung der Abwägungsbeschlüsse etc.)
  • Beantragung des Netzanschlusses beim zuständigen Verteilnetzbetreiber
  • Projektrealisierung und Betrieb in einer Betreibergesellschaft (KG) mit Bürgerbeteiligung, z.B. mit den Flächeneigentümern, der Gemeinde und Bürgern in einer „Sonnenenergie Wörthsee GmbH & Co. KG“.

Herr Sienz-Widmann wurde gefragt, ob er sich für seine Flächen eine Kombination aus landwirtschaftlicher Nutzung und PV-Nutzung vorstellen könne, eine sog. „Agro-PV“. Er verneinte dies, denn letztlich sei es nicht wirtschaftlich bzw. Augenwischerei, denn man könne eine einfache Fläche nicht zweifach nützen. Sollte die Aufständerung der Paneele so hoch erfolgen, dass man mit Maschinen unten durch fahren kann, sei der bauliche Aufwand hierfür so hoch, dass er die Wirtschaftlichkeit der Kombination zerstört. Eine Beweidung mit Schafen sei aber möglich.

Aus dem GR wurde vorgetragen, dass die Flächen am Ziegelstadel zu schade seien, um sie nur mit einer PV-Anlage zuzubauen. Dann könne man auch die Hallen eines Logistikzentrums darunter vorsehen. Auch vorgetragen wurde, dass der Wille, eine PV-Anlage errichten zu wollen, im Widerspruch zu dem vor einigen Jahren vorgebrachten Argument gegen den Bau des Logistikzentrums am Ziegelstadel stünde, wonach der Bau unterbleiben solle, um nicht den Verbau des Landschaftsstreifens zwischen Autobahnanschluss und Etterschlag zu beginnen. Als Argumente gegen beide Vorträge wurde gebracht, dass erstens eine PV-Anlage die Grundfläche, auf der sie stehe, zwar optisch belaste, aber anders als ein Gebäude nicht versiegele und schon deswegen anders zu bewerten sei als die Errichtung großer Gebäude, und dass zweitens eine PV-Anlage eine weit weniger endgültige Flächennutzung sei als die Errichtung eines voluminösen Gebäudes, da eine PV-Anlage am Ende der geplanten Nutzungsdauer vergleichswerise einfach zurückgebaut werden könne.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die Errichtung einer PV-Anlage  auf etwa 4 ha weiter prüfen zu wollen.

 

 

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