Mitten in Wörthsee
Informationen zu Angelegenheiten in Wörthsee und Umgebung
Erstveröffentlichung: 18.7.2021
In der Gemeinderatssitzung vom 14. Juli 2021 stellten drei Referenten in zwei Präsentationen Aspekte von Photovoltaikanlagen („PV-Anlagen“) dar.
Die erste Präsentation widmete sich eher wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten und wurde gemeinsam von Herrn Jan Hoppenstedt, Geschäftsführer der Stadtwerke Fürstenfeldbruck, und Herrn Sienz-Widmann, ein Ökolandwirt in Etterschlag, gehalten. Die zweite widmete sich auch Realisierungsaspekten und wurde von Herrn Sing, Inhaber des Ingenieurbüro Sing in Landsberg am Lech, gehalten.
Die Interessen der Anwesenden sind die folgenden:
Zusammenfassend aus den Präsentationen zunächst Zahlen.
Zur Erläuterung: 1 ha (Hektar) = 10.000 qm = 100m * 100m, das gut 1.3-fache eines Fußballfeldes. „Watt“ (W) ist die physikalische Einheit für die pro Zeit gewonnene oder verbrauchte Energie, was in der Physik als Leistung bezeichnet wird. 1 Kilowatt (kW) = 1.000 Watt. 1 Megawatt (MW) = 1.000.000 Watt. Ein kleiner Haarfön verbraucht 500 W. Für PV-Anlagen gilt, dass die Leistung umso höher ist, je höher die Fläche der PV-Anlage ist, weil dann mehr Paneele installiert werden können. "MWp" steht für "Megawatt peak" und bezeichnet für PV-Anlagen die unter Testbedingungen entnehmbare Leistung (*). Real ist sie anders und meist niedriger. "Wattstunde" (Wh) ist eine Maßeinheit für die tatsächlich gewonnene oder verbrauchte Energie. 1 Kilowattstunde (kWh) = 1.000 Wh. Die gewonnene Energie steigt mit der Fläche und mit der Zeit. Umrechnung in Joule: 1 kWh = 3,6 MJ. In der Physik werden die Leistung mit "P" (für "power"), die Energie mit "E" (für "energy") und die Zeit mit "t" (für "time") symbolisiert und es gilt E = P * t.
Die Herren Hoppenstedt und Sienz-Widmann stellen drei technisch geeigneten Areale für PV-Anlagen vor:
Herr Sing stellt Realisierungserfahrungen dar.
Der Realisierungszeitraum für PV-Anlagen sei ab Beschlussfassung, dass man es will, ca. eineinhalb Jahre.
Photovoltaikanlagen, die innerhalb eines 200-Meter-Korridors längs Autobahnen gebaut werden, seien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz förderungsfähig.
Auch PV-Anlagen sind ästhetisch umstritten. Die Akzeptanz steigt, wenn Bürger, die das wollen, wirtschaftlich in die Realisierung eingebunden werden, etwa als Anteilseigner einer realisierenden Gesellschaft, etwa einer KG.
Nach Windrädern befragt erläutert er, dass sie energetisch wesentlich effektiver als PV-Anlagen seien. In unserer Gegend müssen sie sehr hoch gebaut werden, um ungestörten Wind einfangen zu können. Die untere Spitze des unteren Rotorblatts müsse mindestens 80 m über dem Boden liegen. Sie sind deshalb in der Regel nicht durchsetzbar.
Herrn Sings Vorschläge für das weitere Vorgehen sind:
Herr Sienz-Widmann wurde gefragt, ob er sich für seine Flächen eine Kombination aus landwirtschaftlicher Nutzung und PV-Nutzung vorstellen könne, eine sog. „Agro-PV“. Er verneinte dies, denn letztlich sei es nicht wirtschaftlich bzw. Augenwischerei, denn man könne eine einfache Fläche nicht zweifach nützen. Sollte die Aufständerung der Paneele so hoch erfolgen, dass man mit Maschinen unten durch fahren kann, sei der bauliche Aufwand hierfür so hoch, dass er die Wirtschaftlichkeit der Kombination zerstört. Eine Beweidung mit Schafen sei aber möglich.
Aus dem GR wurde vorgetragen, dass die Flächen am Ziegelstadel zu schade seien, um sie nur mit einer PV-Anlage zuzubauen. Dann könne man auch die Hallen eines Logistikzentrums darunter vorsehen. Auch vorgetragen wurde, dass der Wille, eine PV-Anlage errichten zu wollen, im Widerspruch zu dem vor einigen Jahren vorgebrachten Argument gegen den Bau des Logistikzentrums am Ziegelstadel stünde, wonach der Bau unterbleiben solle, um nicht den Verbau des Landschaftsstreifens zwischen Autobahnanschluss und Etterschlag zu beginnen. Als Argumente gegen beide Vorträge wurde gebracht, dass erstens eine PV-Anlage die Grundfläche, auf der sie stehe, zwar optisch belaste, aber anders als ein Gebäude nicht versiegele und schon deswegen anders zu bewerten sei als die Errichtung großer Gebäude, und dass zweitens eine PV-Anlage eine weit weniger endgültige Flächennutzung sei als die Errichtung eines voluminösen Gebäudes, da eine PV-Anlage am Ende der geplanten Nutzungsdauer vergleichswerise einfach zurückgebaut werden könne.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die Errichtung einer PV-Anlage auf etwa 4 ha weiter prüfen zu wollen.
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